In einem aktuellen Urteil muss T-Mobile einem Kunden den Kaufpreis eines Handys sowie Kartenguthaben zurückerstatten, da eine in der Werbung und im Handbuch angepriesene Tastenkombination sich kostenpflichtig in das Internet einwählte anstatt einen “Neue SMS”-Dialog aufzurufen. Dieses Branding ist vom Kunden nicht rückgängig zu machen.
Ein korrektes Urteil!
Ich habe ja auch ein O2-gebrandetes Handy (SonyEricsson K700i), bei dem die ersten beiden Tasten im Auswahlmenü flugs eine GPRS-Verbindung aufbauen wollen — was mich sehr nervt. Vielleicht kennt hier jemand Abhilfe?