AGB und Widerrufsbelehrung im Scrollkasten unzulässig

Dieses Urteil könnte evtl. eine Abmahnwelle (vor allem auf eBay) lostreten. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt (Urt. v. 9.5.2007 – Az: 3/8 O 25/07) ist es nicht erlaubt einen AGB-Text in einer “zu kleinen Scrollbox” darzustellen. Dies würde dem Anwender das Lesen erschweren. Die Größe der Box soll dabei aber eine Rolle spielen. Wie groß diese aber letztendlich sein soll, damit man “auf der sicheren Seite” ist, wird nicht festgelegt. Wie so oft schafft man hier keine klaren Verhältnisse.

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil albern. Jeder Mensch sollte doch mittlerweile mit den Scrollbalken zurecht kommen. Und wenn man den Text haarklein untersuchen will, dann kann man sich diesen leicht in die Zwischenablage kopieren und diesen dann in einem Texteditor genau durchlesen. Ich habe allerdings auch schon “Belehrungen” gesehen, bei denen der Scrollmechanismus mittels Javascript erschwert wurde (es wurde dann immer seitenweise gescrollt, was das Lesen sehr erschwert hat).

Dieses Urteil ist meiner Meinung nach wieder einmal aus einem Kleinkrieg zweier Powerseller auf eBay entstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Endverbraucher wegen einer zu kleinen Scrollbox einen Anwalt einschalten würde.

Am besten wird es wohl sein, wenn man zusätzlich einen Link zu den AGB unter die Box setzt, der z.B. lautet “AGB in eigenem Fenster anzeigen bzw. ausdrucken”.

via luebeckonline.com
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Meinungsfreiheit in den Foren vs. Anonymität

Freie Meinungsäusserung im Internet ist wichtig. Sie ist ein wichtiges Gut, welche den Grundstein einer Demokratie darstellt. Wir alle kennen und schätzen die vielen Foren, die es im Internet gibt. Fast immer findet man Antworten auf die verschiedensten Fragen oder Anliegen.

Was ist aber nun, wenn man dort von anonymen Trollen sinnlos beleidigt wird — oder schlimmer noch, wenn richtiggehende Hetzkampagnen gestartet werden? Und das immer unter dem Deckmantel der Anonymität. Ich selbst bin “userbetreuend” in einer Community tätig und habe schon so manches Debakel mitbekommen, bei dem User sich bis auf das Letzte “bekriegt” haben. Häufig ging das sogar soweit, dass die Polizei eingschaltet wurde, weil regelrecht Rufmord und Identitätsklau betrieben wurde. Keine schönen Sachen, die ernsthaft Schaden anrichten können.

Ich frage mich stets, wie man so etwas nur machen kann? Merken manche Leute einfach nicht, dass da “am anderen Ende” auch nur ein Mensch sitzt? Würde der Troll das auch im “Reallife” machen? Irgendwie scheint es so, dass bei einigen Zeitgenossen eine moralische Mauer zwischen “Offline”- und “Offlinewelt” steht.

Man sollte sich stets bewusst sein, dass man bei uns in Deutschland nicht wirklich anonym unterwegs ist — zumindest wenn man vom eigenen Internetanschluss “trollt”. Schnell kann da mal die Polizei vor der Tür stehen.

In den USA scheint sich nun wohl etwas Ähnliches abzuzeichnen. Dort ist es ja alles noch etwas liberaler gehandhabt, aber es wird nun von einem Fall berichtet, bei dem die Trollerei nun ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Legal action by two women from Yale aimed at college discussion board AutoAdmit could pose a threat to anonymous trolling.

Zwei Frauen, die in einem bekannten Forum von 28 Trollen beleidigt wurden haben nun Klage wegen Verleumdung in die Wege geleitet, die die Identität der anonymen Trollen aufdecken könnte — in einem Forum, dass sich selbst als das “prestigevollste Hochschuldiskussions-Forum der Welt” nennt.

Nun steht also dort drüben ein Test an, wie anonym das Internet denn nun wirklich sein kann und darf.

(…) According to court documents, a user on the site named “STANFORDtroll” began a thread in 2005 seeking to warn Yale students about one of the women in the suit, entitled “Stupid Bitch to Enter Yale Law.” Another threatened to rape and sodomize her, the documents said. (…) [REUTERS]

Ein User mit dem aussagekräftigen Namen “STANFORDtroll” hatte im Jahr 2005 einen Thread gestartet, in dem er vor einer der beiden Frauen warnte und diese auch deftig beleidigte. Ein anderer Troll drohte ihr mit sexuellen Handlungen.

Eine spannende Geschichte, die ich weiterverfolgen werde.

Es kann nicht angehen, dass solche — Verzeihung — Deppen sich hinter der Anonymität wissentlich in Sicherheit wiegen und anderen ehrlichen Menschen deratigen Schaden zufügen können. Ich bin ganz klar für die Offenlegung der Verbindungsdaten um die Ursacher ausfindig machen zu können.

Was meint Ihr?

(Dilbert-)Comics und die Rechte

Ich habe eben in meiner Inbox einen witzigen Comicstrip von Dilbert gesehen, den ich eigentlich gerne mal anbloggen würde. Da man aber heute verdammt aufpassen muss vor den bösen Abmahnanwälten, die einen sofort für 10 Jahre in den Knast schmeissen wollen, frage ich doch mal in die Runde.

Wie ist das denn nun? Darf ich den Comicstrip, der aus drei “Szenen” besteht als “Vollzitat” unter Nennung der Quelle auf meinen Server kopieren und dann posten? Darf ich ihn direkt “hotlinken”? Also per img-Tag direkt in meinen Post einbinden? Oder darf ich nur das erste Bild zitieren und den Rest findet man auf der offiziellen Seite?

Würde mich mal brennend interessieren, wie man da sicher verfahren soll — wobei man sich ja heute niemals mehr sicher sicher sein kann. :-/

Abmahnwelle gestoppt

Das ist ja ein schöne Nachricht — habe ich garnicht mitbekommen:

Ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen deutlichen Riegel vorgeschoben: Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden. Laut Schätzungen des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops waren rund 700 Shopbetreiber von der zweifelhaften Abmahnwelle betroffen.

Quelle: PC-Welt

Gut zu wissen, dass es doch noch Richter mit Hirn gibt, die diesem Spuk ein Ende setzen. Es kann doch nicht angehen, dass sich “Firmen” und Anwälte derart einfach bedienen können und somit den ganzen Berufstand in Verruf bringen.

Das ergangene Urteil kann allen Onlineshops Mut machen, sich auch künftig gegen Serienabmahnungen aktiv zur Wehr zu setzen. “Jetzt können vielleicht sogar diejenigen Shops, die voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ihr Geld zurückbekommen”, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops.

Quelle: PC-Welt

Unter Umständen können sogar betroffene Shops ihr Geld zurückerhalten — das glaube ich aber erst wenn es einer geschafft hat.

Google ändert Emailadresse für neue deutsche Benutzer

Anscheinend erhalten nun deutsche Inhaber von Google’s Email-Dienst nicht mehr die Email-Adresse im Format @gmail.com sondern stattdessen @googlemail.com.


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Ich bin eben darauf aufmerksam geworden nachdem ich einen Blog-Kollegen einlud.

Hintergrund ist ein offenbar der Rechtsstreit zwischen Google und G-Mail — Heise hat darüber mehrfach berichtet.

Nachtrag:

Nach meinem Hinweis an Golem und Heise gibt es jetzt auch dort diese News zu lesen. 😉

Michael Jackson nicht schuldig

Mit Spannung hat die Welt das Urteil erwartet. Soeben ist das Urteil bekanntgegeben worden. Ursprünglich für 22:30 MEZ geplant hat sich das Urteil um einige Zeit verzögert, da Jackson verspätet im Gerichtssaal eintraf.

Er wurde in in allen 10 Anklagepunkten freigesprochen.