Das ist ja ein schöne Nachricht — habe ich garnicht mitbekommen:
Ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen deutlichen Riegel vorgeschoben: Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden. Laut Schätzungen des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops waren rund 700 Shopbetreiber von der zweifelhaften Abmahnwelle betroffen.
Quelle: PC-Welt
Gut zu wissen, dass es doch noch Richter mit Hirn gibt, die diesem Spuk ein Ende setzen. Es kann doch nicht angehen, dass sich “Firmen” und Anwälte derart einfach bedienen können und somit den ganzen Berufstand in Verruf bringen.
Das ergangene Urteil kann allen Onlineshops Mut machen, sich auch künftig gegen Serienabmahnungen aktiv zur Wehr zu setzen. “Jetzt können vielleicht sogar diejenigen Shops, die voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ihr Geld zurückbekommen”, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops.
Quelle: PC-Welt
Unter Umständen können sogar betroffene Shops ihr Geld zurückerhalten — das glaube ich aber erst wenn es einer geschafft hat.