AGB und Widerrufsbelehrung im Scrollkasten unzulässig

Dieses Urteil könnte evtl. eine Abmahnwelle (vor allem auf eBay) lostreten. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt (Urt. v. 9.5.2007 – Az: 3/8 O 25/07) ist es nicht erlaubt einen AGB-Text in einer “zu kleinen Scrollbox” darzustellen. Dies würde dem Anwender das Lesen erschweren. Die Größe der Box soll dabei aber eine Rolle spielen. Wie …