58 Prozent der Deutschen sind für Online-Durchsuchungen

Nee nee. Da fällt mir nix mehr ein:

(…) Infratest dimap hat im Auftrag der ARD für den DeutschlandTrend auch danach gefragt, wie die deutschen Bürger zur umstrittenen Online-Durchsuchung stehen. Schon vor der Festnahme der drei mutmaßlichen Terrorverdächtigen hatte die Hälfte der Befragten am 3. und 4. September dafür gestimmt, dass Online-Untersuchungen erlaubt sein sollten, 47 Prozent sprachen sich dagegen aus. Am 6. September, also nachdem die Festnahme von der Bundesanwaltschaft mitgeteilt worden war, stieg die Zahl der Befürworter auf 58 Prozent an, nur noch 36 Prozent lehnten sie ab. (…) Heise.de

Ist die Bevölkerung schon so weit, dass sie gleich sämtliche Freiheiten aufgibt? Und das anscheinend freiwillig? Ich jedenfalls bin ganz klar gegen diesen Schwachsinn.
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Terror in Deutschland

Ist der Terror nun endgültig in Deutschland angekommen? Es geht durch die Nachrichten, dass gestern ein Terroranschlag (mit interessantem Video) verhindert wurde.

Und sofort geht es los mit dem leidigen Thema Online-Durchsuchung:

“Eine Online-Durchsuchung hätte dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein zufolge die Ermittlungen im Fall der vereitelten Bombenanschläge erleichtert. (…)” (Quelle)

Das war zu erwarten, das solche Statements folgen. Ich bin der Meinung, dass dieses ganze Online-Durchsuchung-Gedönse überhaupt nix bringt. Welcher Terrorist ist denn bitte so blöd und macht eine Email vom Finanzamt auf (Thema Bundestrojaner)? Was ist wenn die Terroristen sichere Betriebssysteme wie z. B. FreeBSD nutzen? Geht man davon aus, dass die Terroristen dumm sind und ein ungepatchtes Windows benutzen?

Dem Terror kommt man nicht mit einer albernen Online-Durchsuchung auf die Schliche. Das ist meiner Meinung nach totaler Quatsch. Nur mit konventioneller Fahndungsarbeit kommt man diesen Leuten auf die Schliche, die Anschläge planen. Das hat man doch jetzt wunderbar gesehen.

Wenn schon “sinnvoll” online spioniert werden sollte, dann geht das nur wenn Traffic mitgeschnitten wird. Aber auch hier: Terroristen sind nicht blöde und nutzen für ihre Korrespondenz mit großer Sicherheit Kryptographie. Da können sich die Herren Minister mal hinsetzen und 1.000.000 Jahre lang die Mail entschlüsseln.

Und immer dran denken: we’re not afraid![tags]Terror,Deutschland,Sicherheit,Tagesgeschehen,Online-Durchsuchung[/tags]

Beim Logopäden

Ich bin gerade mit Ben beim Logopäden und da ist mir dieser schöne Spruch aufgefallen.

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“Wer nicht von Zeit zu Zeit in sich geht, trifft dort eines Tages niemanden mehr an.”

500.000 Dollar Profit durch Vertipper auf eBay

Hier haben wie ein tolles Beispiel, was ein simpler Tippfehler bei eBay bewirken kann und vor allem wie teuer er sein kann.

Man muss nur Glück haben und durch einen Tippfehler ein äusserst seltenes Sammlerstück ergattern und dieses dann wieder einstellen.

Achtung festhalten!

Hier seht ihr die erste Auktion.

Und hier die Auktion des Käufers.

Ein fehlendes “P” beim Namen hat dies alles bewirkt. Ich als erster Verkäufer würde mir ganz schön in den Arsch beissen.

Aber: man muss auch ganz klar sagen, dass der Käufer sich bei der Erstellung der Auktion schon etwas mehr Mühe gemacht hat und klar herausgestellt hat, dass dies ein sehr seltenes Sammlerstück ist. Weiterhin ist auch fraglich ob der Käufer der 2. Auktion auch wirklich das Geld hat. 😉
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Video: MS Paint

Hier kommt ein Werbevideo für das beste Bildbearbeitungsprogramm: Microsoft Paint

Aber Spaß beiseite. Mit Paint kann man tatsächlich schöne Sachen machen:


[tags]Funny,Microsoft,Paint,Photoshop,Adobe[/tags]

AGB und Widerrufsbelehrung im Scrollkasten unzulässig

Dieses Urteil könnte evtl. eine Abmahnwelle (vor allem auf eBay) lostreten. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt (Urt. v. 9.5.2007 – Az: 3/8 O 25/07) ist es nicht erlaubt einen AGB-Text in einer “zu kleinen Scrollbox” darzustellen. Dies würde dem Anwender das Lesen erschweren. Die Größe der Box soll dabei aber eine Rolle spielen. Wie groß diese aber letztendlich sein soll, damit man “auf der sicheren Seite” ist, wird nicht festgelegt. Wie so oft schafft man hier keine klaren Verhältnisse.

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil albern. Jeder Mensch sollte doch mittlerweile mit den Scrollbalken zurecht kommen. Und wenn man den Text haarklein untersuchen will, dann kann man sich diesen leicht in die Zwischenablage kopieren und diesen dann in einem Texteditor genau durchlesen. Ich habe allerdings auch schon “Belehrungen” gesehen, bei denen der Scrollmechanismus mittels Javascript erschwert wurde (es wurde dann immer seitenweise gescrollt, was das Lesen sehr erschwert hat).

Dieses Urteil ist meiner Meinung nach wieder einmal aus einem Kleinkrieg zweier Powerseller auf eBay entstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Endverbraucher wegen einer zu kleinen Scrollbox einen Anwalt einschalten würde.

Am besten wird es wohl sein, wenn man zusätzlich einen Link zu den AGB unter die Box setzt, der z.B. lautet “AGB in eigenem Fenster anzeigen bzw. ausdrucken”.

via luebeckonline.com
[tags]ebay,recht,internetrecht,agb,abmahnnung[/tags]

Videopodcast: Pixel Perfect mit Bert Monroy

Wer gerne mit dem Bildbearbeitungsprogamm Photoshop arbeitet und lernen möchte, wie man damit tolle Sachen machen kann, dem empfehle ich wärmstens den Videopodcast “Pixel Perfect” mit Bert Monroy. Bert ist sehr bekannt als brillanter Photoshop-Artist. Von ihm stammt zum Beispiel das Bild “Damen”, welches er in Handarbeit in ca. 2.000 Stunden mit Adobe Illustrator und Adobe Photoshop erstellt hat. Wahnsinn.

Die Videopodcasts sind wirklich klasse gemacht und Bert erklärt alles sehr genau und leicht verständlich.

Pixel Perfect

Mittlerweile gibt es 43 Episoden — eine Episode dauert rund 8-15 Minuten.

Wer diese Videopodcasts regelmässig ansehen möchte, dem lege ich das Programm Miro an’s Herz.
[tags]photoshop,videopodcast,grafik[/tags]