Musste ja kommen:
Handy-TV soll der mobile Renner der kommenden Jahre werden, zumindest wenn es nach den Vorstellungen der Mobilfunkindustrie geht. Diese Erwartung könnte nun einen deutlichen Dämpfer bekommen: TV-taugliche Handys gelten als mobile Rundfunkempfangsgeräte, stellt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auf Anfrage der Berliner Zeitung fest. Somit bestehe “grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung”, heißt es in dem Schreiben an die Zeitung weiter. Für ein TV-taugliches Handy muss der Inhaber demnach 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen, die diese Gebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter reicht.
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Vergleiche auch Golem.