(Dilbert-)Comics und die Rechte

Ich habe eben in meiner Inbox einen witzigen Comicstrip von Dilbert gesehen, den ich eigentlich gerne mal anbloggen würde. Da man aber heute verdammt aufpassen muss vor den bösen Abmahnanwälten, die einen sofort für 10 Jahre in den Knast schmeissen wollen, frage ich doch mal in die Runde.

Wie ist das denn nun? Darf ich den Comicstrip, der aus drei “Szenen” besteht als “Vollzitat” unter Nennung der Quelle auf meinen Server kopieren und dann posten? Darf ich ihn direkt “hotlinken”? Also per img-Tag direkt in meinen Post einbinden? Oder darf ich nur das erste Bild zitieren und den Rest findet man auf der offiziellen Seite?

Würde mich mal brennend interessieren, wie man da sicher verfahren soll — wobei man sich ja heute niemals mehr sicher sicher sein kann. :-/

4 Antworten auf „(Dilbert-)Comics und die Rechte“

  1. Wenn ich dort auf die “richtigen” FAQ gestossen bin, solltest du vorher nachfragen (siehe auch http://www.comics.com):

    Permission to reproduce Dilbert or any other comics on your Website or corporate Intranet is granted on a case-by-case basis. Fees and restrictions vary depending upon usage. For rates and availability, contact:

    Ich bin nämlich skeptisch, ob das deutsche Urheber- bzw. Zitatrecht irgendwen ausserhalb unseres Landes interessiert. Es kann zwar sein, dass du “im Ernstfall” davonkämst, weil die Klage vor einem deutschen Gericht erfolgen müsste – und dann würde das deutsche Recht wohl greifen.

    Aber all das sind nur Mutmaßungen eines juristischen Laien – und deshalb würde ich definitiv vorher nachfragen. Und wie sagte Henning Krieg beim BarCamp sinngemäß: Keine Antwort ist in solchen Fällen keinesfalls mit einer impliziten Zustimmung gleichzusetzen, auch wenn man Fristen gesetzt hat…

  2. Also ist im Grunde das sicherste, das Bild einfach nur zu verlinken, so wie ich es ja oben gemacht habe. Oder halt nachfragen. Aber das dauert. Naja, dann verlinke ich witzige Comics eben. 🙂

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