“Sozialgericht Bremen” – ein neuer SEO-Wettbewerb

Die Amtsstuben in Deutschland sind offensichtlich nicht richtig ausgelastet.

Anders kann ich mir das hier nicht erklären.

Was ist passiert? Der Autor des Weblogs “Der Shopblogger” hat die Tage Post vom Sozialgericht Bremen erhalten:

[…] Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header “Sozialgericht Bremen” auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. […]

Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen “Sozialgericht Bremen” eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des Sozialgericht Bremen handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen Sozialgericht Bremen auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen. […]

Seit wann ist ein Weblog-Betreiber dafür verantwortlich welche Positionen die Suchmaschine Google vergibt? Weiterhin sehe ich hier keine Zurordnungsprobleme. Nur weil ein Weblogartikel “Sozialgericht Bremen” benannt wird, heisst das meiner Meinung nach noch lange nicht, dass hier eine Namensanmaßung vorliegt. Sobald man doch auf den Link klickt und ein Weblog sieht sollte einem doch ziemlich schnell klar werden, dass man hier nicht auf einer Behördenseite ist.

In der Blogosphäre geht es z.Z. rund, was die Google Blogsuche zeigt.

Eines sollte klar sein. Der Eintrag vom Shopblogger wird für die nächsten Monate/Jahre auf der obersten Position bei einer Googlesuche nach “Sozialgericht Bremen” festzementiert werden.

Nachtrag 2.1.06

  • Golem berichtet nun auch über diese Geschichte.

Nachtrag 3.1.06

Nachtrag 5.1.06

  • Eine ausführliche und sehr detailierte Chronologie zu diesem Fall (und auch zum “Heidi Klum”-Fall) gibt es bei hirnrinde.de.

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