Interessantes Urteil gegen Handy-Branding

In einem aktuellen Urteil muss T-Mobile einem Kunden den Kaufpreis eines Handys sowie Kartenguthaben zurückerstatten, da eine in der Werbung und im Handbuch angepriesene Tastenkombination sich kostenpflichtig in das Internet einwählte anstatt einen “Neue SMS”-Dialog aufzurufen. Dieses Branding ist vom Kunden nicht rückgängig zu machen.

Ein korrektes Urteil!

Ich habe ja auch ein O2-gebrandetes Handy (SonyEricsson K700i), bei dem die ersten beiden Tasten im Auswahlmenü flugs eine GPRS-Verbindung aufbauen wollen — was mich sehr nervt. Vielleicht kennt hier jemand Abhilfe?

2 Antworten auf „Interessantes Urteil gegen Handy-Branding“

  1. Ich hatte mal ein T610, das Vodafone-branded war. Du kannst das Problem zumindest entschärfen, indem Du die GPRS-Internetverbindung, das Profil, mit einem Passwort versiehst. Da man – zumindest bei VDF – das erste Profil nicht ändern konnte, musste ich vorher eine Kopie davon anlegen.

    Ich hoffe, das klappt auch bei Deinem K700i

    Viele Grüße
    Bob

    btw.: Interessanter Weblog …

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